Butterweiche Regulierung

Otto König zweifelt an einer wirksamen gesetzlichen Eindämmung von Leiharbeit und Werkverträgen

Kaum lag der erste Entwurf des Bundesarbeitsministeriums zur stärkeren Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen im November 2015 auf dem Tisch, liefen die Wirtschaftsverbände Sturm. Dabei hatte man lediglich die geltende Rechtsprechung zu Papier gebracht und mitnichten einen «Angriff auf die moderne arbeitsteilige Wirtschaft» gefahren.

Bundeskanzlerin Angela Merkel versprach Entschärfung. Kurz darauf lobten die Arbeitgeber von Gesamtmetall: Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles habe «ihr Gesetz deutlich nachgebessert». Der DGB kritisierte, betonte aber Verbesserungen gegenüber dem Ist-Zustand.

Das «Stoppsignal» kam aus München. Bei der Zeitarbeit verweigert die CSU einer Höchstüberlassungsdauer von 24 Monaten (!) für nicht-tarifgebundene Betriebe ihre Zustimmung und schiebt in Frageform die Provokation nach, «ob das geplante Verbot des Einsatzes von Zeitarbeitnehmern als Streikbrecher verfassungsrechtlich zulässig ist.»

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