444 Körperverletzungen in Flüchtlingsheimen
Potsdam. In Flüchtlingsunterkünften des Landes hat es 2015 einen Fall von Totschlag und einen versuchten Totschlag gegeben. Die Behörden hätten 444 Körperverletzungsdelikte und zehn Fälle von sexueller Nötigung oder Vergewaltigung gezählt. Das geht aus der Antwort des Innenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Landtagsfraktion hervor. Zudem seien drei Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern und zwei Fälle von Misshandlung Schutzbefohlener erfasst worden. Die Zahl der Straftaten sei deutlich weniger gestiegen als die Zahl der Flüchtlinge. dpa/nd
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