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Anforderungen gelockert

BGH-Urteil zu Mietnebenkosten

Vermieter haben künftig einen deutlich größeren Spielraum zur Gestaltung der jährlichen Nebenkostenabrechnung.

Ein Beispiel: Legen sie etwa die Kosten für Wasser, Abwasser und Müllabfuhr auf mehrere Gebäude um, müssen die Rechenschritte nicht mehr aus der Abrechnung ersichtlich sein. So urteilte der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 93/15). Damit ändern die Karlsruher Richter ihre bisherige strengere Linie, wonach das die Unwirksamkeit der Abrechnung aus formellen Gründen zur Folge gehabt hätte. Zur Begründun...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1004279.anforderungen-gelockert.html

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