Anforderungen gelockert

BGH-Urteil zu Mietnebenkosten

  • Lesedauer: 1 Min.
Vermieter haben künftig einen deutlich größeren Spielraum zur Gestaltung der jährlichen Nebenkostenabrechnung.

Ein Beispiel: Legen sie etwa die Kosten für Wasser, Abwasser und Müllabfuhr auf mehrere Gebäude um, müssen die Rechenschritte nicht mehr aus der Abrechnung ersichtlich sein. So urteilte der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 93/15).

Damit ändern die Karlsruher Richter ihre bisherige strengere Linie, wonach das die Unwirksamkeit der Abrechnung aus formellen Gründen zur Folge gehabt hätte. Zur Begründung heißt es in dem am 20. Januar 2016 verkündeten Urteil, dass der zuständige Senat in den vergangenen Jahren in anderen Entscheidungen mehrfach betont habe, dass an die Nebenkostenabrechnung keine zu hohen Anforderungen zu stellen seien. So solle sich nicht nur der Aufwand für den Vermieter in Grenzen halten. Auch der Mieter habe ein Interesse, dass die Abrechnung übersichtlich bleibe und nicht zu viele Details enthalte.

In dem Fall teilen sich mehrere Gebäude einer Wohnanlage in Bochum einen Müllplatz und zwei Heizstationen. Bei der Abrechnung hatte der Eigentümer die Gesamtkosten nach Wohnfläche auf die Gebäude verteilt und dann auf die einzelnen Mieter umgelegt, diesen Schritt aber nicht nachvollziehbar gemacht.

Im Streit um eine Nachzahlung hatten Amts- und Landgericht zugunsten des Mieters entschieden, weil die Abrechnung nicht ordnungsgemäß sei. Nun muss der Fall noch einmal verhandelt werden. dpa/nd

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