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Landgericht lehnt Klage gegen Kükentötung ab

Münster. Das Landgericht Münster hat eine Klage der Staatsanwaltschaft wegen des Tötens männlicher Küken abgelehnt. Die beschuldigte Kükenbrüterei im Münsterland habe sich nicht strafbar gemacht, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Zwar sehe das Tierschutzgesetz eine Strafe vor, wenn Tiere ohne vernünftigen Grund getötet würden. Dem stehe aber die Tierschutzschlachtverordnung aus dem Jahr 2012 ent...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1004582.landgericht-lehnt-klage-gegen-kuekentoetung-ab.html

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