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Landgericht lehnt Klage gegen Kükentötung ab

  • Lesedauer: 1 Min.

Münster. Das Landgericht Münster hat eine Klage der Staatsanwaltschaft wegen des Tötens männlicher Küken abgelehnt. Die beschuldigte Kükenbrüterei im Münsterland habe sich nicht strafbar gemacht, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Zwar sehe das Tierschutzgesetz eine Strafe vor, wenn Tiere ohne vernünftigen Grund getötet würden. Dem stehe aber die Tierschutzschlachtverordnung aus dem Jahr 2012 entgegen. Dieser Erlass regele die Tötungsformen für Eintagsküken. Tierschützer kämpfen schon lange für ein Verbot des Kükenschredderns. Die Organisation Peta, auf deren Anzeige die Anklage in Münster zurückgeht, spricht von jährlich bundesweit über 50 Millionen männlichen Küken, die vergast oder lebendig geschreddert würden. Sie seien für die Industrie wertlos, da sie keine Eier legen und auch nicht schnell genug Fleisch ansetzen. dpa/nd

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