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Warum eine solche Vollmacht notariell beglaubigt sein sollte

Vorsorge- und Betreuungsvollmacht: Ein tragischer Fall

Eine Vorsorge- und Betreuungsvollmacht, die nicht notariell und nicht als Generalvollmacht ausgestellt ist, ist wertlos.

Daher ist es wichtig, dass die Person des Vertrauens nicht nur das uneingeschränkte Vertrauen genießt, sondern auch rechtlich so ausgestattet wird, dass sie den Willen des Vollmachtgebers auch durchsetzen kann. Darauf verweist die Kanzlei Franz & Partner in Essen. Die betreffende Vertrauensperson sollte auf jeden Fall auch rechtlich in der Lage sein, die Interessen des Betreuten in jeder Angelegen...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1005283.warum-eine-solche-vollmacht-notariell-beglaubigt-sein-sollte.html

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