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EuGH soll Konfession als Job-Voraussetzung bewerten
Erfurt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) will vom Europäischen Gerichtshof klären lassen, ob kirchliche Arbeitgeber die Konfession von Bewerbern als Einstellungskriterium festlegen dürfen. Es gehe darum, ob diese Praxis vereinbar mit europäischem Recht sei, teilte das BAG am Donnerstag mit. Die höchsten deutschen Arbeitsrichter legten dem Gerichtshof in Luxemburg im Interesse der EU-rechtskonformen ...
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