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Volksverhetzung: Urteil gegen Ex-Politiker der AfD

  • Lesedauer: 1 Min.

Gardelegen. Das Amtsgericht Gardelegen hat am Freitag einen ehemaligen AfD-Funktionär wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Als Bewährungsauflage wurde der Mann unter anderem dazu verpflichtet, ein Monatsgehalt an die Gedenkstätte Buchenwald zu zahlen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das ehemalige Mitglied des AfD-Kreisvorstands aus Salzwedel im Internet dazu aufgerufen hatte, politisch Andersdenkende »an die Wand zu stellen.« Damit sei der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Wie der Sprecher weiter sagte, kam es während der Sitzung zu einem Eklat, als der Angeklagte während der Urteilsbegründung einfach aufstand und den Gerichtssaal verließ. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. dpa/nd

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