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Sachkundenachweise erlöschen

Umgang mit Asbest

Sachkundenachweise für Arbeiten mit asbesthaltigem Material, die vor dem 1. Juli 2010 erworben wurden, verlieren zu 30. Juni ihre Gültigkeit.

Mit dem Verbot von Asbest und der Einstufung als Gefahrstoff musste die Verwertung und Entsorgung asbesthaltiger Materialien einheitlich geregelt werden. Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an fest gebundenen Asbestprodukten müssen heute gemäß der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519 von einem Sachkundigen geleitet werden. Mit der Neufassung der TRGS gelten ehemals erworbene...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1005939.sachkundenachweise-erloeschen.html

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