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Gnadenfrist für Abengoa

Der spanische Konzern für erneuerbare Energien scheint einen Konkurs abwenden zu können

Das Unternehmen Abengoa hat die Zustimmung von 75 Prozent seiner Gläubiger für ein Stillhalteabkommen. Damit scheint ein Konkurs in letzter Minute vom Tisch.

Richter Pedro Márquez Rubio vom Handelsgericht Nummer 2 in Sevilla muss entscheiden, ob Abengoa seinen Plan zur Eigenrettung umsetzen darf. Denn der spanische Konzern für erneuerbare Energien hatte dort vor vier Monaten seinen Antrag auf vorläufigen Gläubigerschutz eingebracht. Am Ostermontag - kein Feiertag in Andalusien - legte Abengoa dem Richter nun ein Stillhalteabkommen mit seinen Gläubigern...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1006655.gnadenfrist-fuer-abengoa.html

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