Gnadenfrist für Abengoa

Der spanische Konzern für erneuerbare Energien scheint einen Konkurs abwenden zu können

  • Heinz Krieger, Valencia
  • Lesedauer: 2 Min.
Das Unternehmen Abengoa hat die Zustimmung von 75 Prozent seiner Gläubiger für ein Stillhalteabkommen. Damit scheint ein Konkurs in letzter Minute vom Tisch.

Richter Pedro Márquez Rubio vom Handelsgericht Nummer 2 in Sevilla muss entscheiden, ob Abengoa seinen Plan zur Eigenrettung umsetzen darf. Denn der spanische Konzern für erneuerbare Energien hatte dort vor vier Monaten seinen Antrag auf vorläufigen Gläubigerschutz eingebracht. Am Ostermontag - kein Feiertag in Andalusien - legte Abengoa dem Richter nun ein Stillhalteabkommen mit seinen Gläubigern vor. 75,04 Prozent haben zugestimmt, dem einstigen Vorzeigeunternehmen der Solarbranche sieben weitere Monate einzuräumen, um eine endgültige Pleite abzuwenden. Denn insgesamt hat Abengoa 8,9 Milliarden Euro Schulden. Ein Konkurs wäre die größte Pleite in der spanischen Wirtschaft.

Dass mehr als 75 Prozent zugestimmt haben ist wichtig, denn dann sind die mit dem neuen Rettungsplan nicht einverstandenen Gläubiger gezwungen, das Vereinbarte zu akzeptieren. Abengoa hat die gerichtliche Genehmigung für das »Stillhalten« für sich selber sowie seine 44 Töchter und Beteiligungen beantragt. Für seine Firmen in den USA wurde der Schutz nach Kapitel elf des Konkursrechtes dort beantragt. An der Technologiebörse Nasdaq in New York, wo Abengoa über ein ADS-Programm (American Depositary Shares) gehandelt wird, stiegen die Kurse für diese Werte kurzfristig um bis zu sechs Prozent an und pendelten sich dann bei plus drei Prozent ein.

Abengoa habe »die Möbel gerettet«, schreibt die Wirtschaftszeitung Cinco Dias über die Vereinbarung mit den Gläubigern. Den Begriff verwendet man in Spanien, wenn es jemandem gelingt, das völlige Scheitern zu verhindern. Bis das gelingt, muss Abengoa allerdings noch eine Menge tun. Die Zustimmung von 75 Prozent der Gläubiger - bei Abengoa hatte man nur 60 Prozent erwartet - ist der erste Schritt. Stimmt der Richter zu, kann keiner der Gläubiger bis zum 28. Oktober seine Schuld eintreiben oder Zwangsvollstreckung verlangen.

In der Atempause muss Abengoa einen Refinanzierungsplan vorlegen, der wiederum von drei Vierteln der Gläubiger sowie von der Mehrheit im Verwaltungsrat und der Aktionäre akzeptiert werden muss. Am Firmensitz ist man schon wieder optimistisch und hofft, mit allem vor den Sommerferien im Juli und August fertig zu sein, berichtet das Wirtschaftsblatt »Expansión«.

Der Grund für die Anleger, dem Stillhalten und nicht gleich dem ganzen Refinanzierungsplan zuzustimmen, den Abengoa mit den Banken Santander, CaixaBank, Bankia, Popular, HSBC und Crédit Agricole ausgehandelt hat, ist simpel: Dieses Verfahren hätte länger gedauert, und der Termin des auslaufenden Gläubigerschutzes vom 28. März wäre nicht zu halten gewesen.

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