Meist Geldstrafen bei Tierschutzverstößen
Potsdam. Verstöße gegen den Tierschutz werden strafrechtlich zumeist mit Geldstrafen geahndet. In den vergangenen fünf Jahren wurden insgesamt 1488 staatsanwaltliche Verfahren durchgeführt, die zu 168 Geldstrafen geführt haben. Dies geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen hervor. In zwölf Fällen wurden Freiheitsstrafen mit und ohne Bewährung verhängt, wobei zwei Verurteilte mit je neun Monaten die längsten Haftstrafen erhielten. In zwei Fällen wurde eine Verwarnung erteilt. dpa/nd
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