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Schattenbäume sind hinzunehmen

Nachbarrecht

Hauseigentümer müssen sich mit hochgewachsenen Bäumen auf dem benachbarten Grundstück abfinden, wenn die erlaubten Grenzabstände eingehalten sind.

Dies gilt in der Regel auch dann, wenn ihr Grundstück aufgrund der Bäume einen großen Teil des Jahres im Schatten liegt. Die Wüstenrot Bausparkasse (W&W) weist auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. V ZR 229/14) hin.Geklagt hatte der Eigentümer eines Reihenhauses in Nordrhein-Westfalen, dessen Grundstück an eine öffentliche Grünanlage angrenzte. Dort standen in einem Grenzabstand vo...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1007333.schattenbaeume-sind-hinzunehmen.html

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