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Klarstellung zur Wohnfläche

Mietrecht

Bei frei finanzierten Wohnungen gibt es keine gesetzlich verbindliche Vorschrift zur Ermittlung der Wohnfläche.

Wenn nichts anderes vereinbart ist, wird in der Regel die für preisgebundene Wohnungen geltende Wohnflächenverordnung vom 25. November 2003 (bei älteren Mietverträgen die §§ 42 bis 44, II. Berechnungsverordnung) herangezogen. Über die Problematik informiert der Mieterverein Dresden und Umgebung. Streit zwischen Mietern und Vermietern gibt es häufig, wenn die im Mietvertrag vereinbarte nicht mit de...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1007341.klarstellung-zur-wohnflaeche.html

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