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Arbeitgeber muss für Bildschirmbrille zahlen

Unser Tipp

Wer im Job regelmäßig am Computer arbeitet und dafür eine spezielle Bildschirmbrille benötigt, muss die Brille nicht selbst bezahlen. Die Kosten dafür übernimmt in der Regel der Arbeitgeber.

Darauf weist Jörg Feldmann von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua) hin. Das ergebe sich aus Paragraf 3 des Arbeitsschutzgesetzes, erklärt Feldmann.Eine Bildschirmbrille ist auf die besonderen Anforderungen bei der Arbeit am Computer abgestimmt. Bei Fragen zum detaillierten Vorgehen wenden Arbeitnehmer sich am besten an den Betriebsarzt. Dieser muss bescheinigen, dass eine...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1007343.arbeitgeber-muss-fuer-bildschirmbrille-zahlen.html

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