Arbeitgeber muss für Bildschirmbrille zahlen
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Darauf weist Jörg Feldmann von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua) hin. Das ergebe sich aus Paragraf 3 des Arbeitsschutzgesetzes, erklärt Feldmann.
Eine Bildschirmbrille ist auf die besonderen Anforderungen bei der Arbeit am Computer abgestimmt. Bei Fragen zum detaillierten Vorgehen wenden Arbeitnehmer sich am besten an den Betriebsarzt. Dieser muss bescheinigen, dass eine solche Brille für die Arbeit zwingend erforderlich ist.
Allerdings haben Mitarbeiter dabei aber keinen Anspruch auf besondere Brillengestelle oder besondere Gläser, und sie müssen sich gegebenenfalls mit der einfachsten Variante zufrieden geben. Außerdem gehört die Brille dann dem Arbeitgeber. Theoretisch kann er auch verlangen, dass sie am Arbeitsplatz bleibt.
Der Arbeitgeber sei aber nicht dazu verpflichtet, jedem, der kurzsichtig ist und am Computer arbeitet, eine Brille zu bezahlen, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln. Manchmal bekommen Mitarbeiter allerdings einen Zuschuss. Es lohnt sich deshalb durchaus zu fragen, wie in dem Unternehmen die Regelungen sind. dpa/nd
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