Verstoß gegen Tierschutz führt meist zu Geldbuße

  • Lesedauer: 1 Min.

Potsdam. Verstöße gegen den Tierschutz werden in Brandenburg strafrechtlich zumeist mit Geldstrafen geahndet. In den vergangenen fünf Jahren wurden insgesamt 1488 staatsanwaltliche Verfahren durchgeführt, die zu 168 Geldstrafen geführt haben. Dies geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen hervor. In zwölf Fällen wurden Freiheitsstrafen mit und ohne Bewährung verhängt, wobei zwei Verurteilte mit je neun Monaten die längsten Haftstrafen erhielten. In zwei Fällen wurde eine Verwarnung erteilt. Im Schnitt der vergangenen fünf Jahre dauerten Verfahren in diesem Bereich bis zu einer gerichtlichen Entscheidung rund 229 Tage. dpa/nd

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

- Anzeige -
- Anzeige -