Verstoß gegen Tierschutz führt meist zu Geldbuße

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Potsdam. Verstöße gegen den Tierschutz werden in Brandenburg strafrechtlich zumeist mit Geldstrafen geahndet. In den vergangenen fünf Jahren wurden insgesamt 1488 staatsanwaltliche Verfahren durchgeführt, die zu 168 Geldstrafen geführt haben. Dies geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen hervor. In zwölf Fällen wurden Freiheitsstrafen mit und ohne Bewährung verhängt, wobei zwei Verurteilte mit je neun Monaten die längsten Haftstrafen erhielten. In zwei Fällen wurde eine Verwarnung erteilt. Im Schnitt der vergangenen fünf Jahre dauerten Verfahren in diesem Bereich bis zu einer gerichtlichen Entscheidung rund 229 Tage. dpa/nd

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