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Wanddurchbruch

Urteile

Ein Wohnungseigentümer will die Wand durchbrechen. Ist das zulässig?

Möchte ein Wohnungseigentümer zwei nebeneinander liegende Wohnungen verbinden, indem er eine Wand durchbricht und eine Tür einbaut, ist dieser Umbau zulässig, wenn dadurch weder die Statik des Gebäudes, noch der Brandschutz beeinträchtigt werden. Ein gegenteiliger Beschluss der Eigentümerversammlung ist unwirksam, weil der Umbau für die übrigen Eigentümer keinen Nachteil darstellt. Baulärm während...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1008155.wanddurchbruch.html

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