Wanddurchbruch

Urteile

  • Lesedauer: 1 Min.
Ein Wohnungseigentümer will die Wand durchbrechen. Ist das zulässig?

Möchte ein Wohnungseigentümer zwei nebeneinander liegende Wohnungen verbinden, indem er eine Wand durchbricht und eine Tür einbaut, ist dieser Umbau zulässig, wenn dadurch weder die Statik des Gebäudes, noch der Brandschutz beeinträchtigt werden. Ein gegenteiliger Beschluss der Eigentümerversammlung ist unwirksam, weil der Umbau für die übrigen Eigentümer keinen Nachteil darstellt. Baulärm während eines Tages ist zumutbar, urteilte das Amtsgerichts Karlsruhe (Az. 9 C 299/14 WEG).

Wer darf messen?

Stromzähler müssen geeicht sein, wenn Verbrauche anerkannt werden sollen.

Der Verwalter einer WEG darf bei der jährlichen Verbrauchsabrechnung nicht auf die Messwerte ungeeichter Zwischenzähler zurückgreifen. Laut Eichgesetz ist es verboten, »im geschäftlichen Verkehr« ungeeichte Geräte einzusetzen. Das gilt auch für Zwischenzähler, mit deren Hilfe der Verwalter den Energie- und Wasserverbrauch der Eigentümergemeinschaft verrechnet, beschloss das Verwaltungsgerichts Köln (Az. 1 L 1593/14). OnlineUrteile.de

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