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Keine Kostenumlage

Baumfällung

Ein Sturm knickte eine Kastanie im Garten eines Hamburger Mietshauses. Die Eigentümerin beauftragte eine Spezialfirma mit der Beseitigung.

Bei der nächsten Betriebskostenabrechnung legte sie die Kosten dafür auf die Mieter um. Dagegen wehrte sich eine Mieterin: Das Fällen eines Baumes gehöre nicht zu den laufenden Betriebsausgaben. Solche Kosten seien nicht »umlagefähig«.Das Amtsgericht Hamburg-Blankenese (Az. 531 C 227/13) gab der Mieterin Recht. Die Ausgaben für solche Aktionen seien nicht mit regelmäßig wiederkehrenden Betriebskos...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1008159.keine-kostenumlage.html

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