Böhmermann: Erdogan-Anwalt will »das durchziehen«

Jurist will bis in die letzte Instanz gehen: Der türkische Präsident Erdogan »verspricht sich die Bestrafung« / Ex-Verfassungsrichter: Meinungs- und Kunstfreiheit nicht an Autokraten und Despoten ausliefern

  • Lesedauer: 3 Min.

Berlin. Der deutsche Anwalt des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan hat angekündigt, mit seinem Mandanten bis in die letzte Instanz gegen den Satiriker Jan Böhmermann vorzugehen. »Wenn ich das Mandat annehme, ziehe ich das auch durch«, sagte Hubertus von Sprenger im ZDF: »Der Präsident verspricht sich die Bestrafung des Betroffenen und verspricht sich auch, dass der in Zukunft das nicht wiederholt, was er gesagt hat, auf zivilrechtlicher Ebene.« Von Sprenger sagte zu dem zivilrechtlichen Schritt Erdogans, dass der Moderator eine Strafe bekommen solle, »die erforderlich ist, ihn auf den rechten Weg zurückzubringen, Satire zu machen und nicht mehr plumpe Beleidigungen«.

Hintergrund ist ein seit Tagen zu außen- wie innenpolitischen Schlagzeilen führendes Gedicht, in dem Böhmermann in seiner Fernsehshow über Erdogan bewusst beleidigende Formulierungen benutzt hatte - nachdem er ankündigt hatte, das Gedicht in der Sendung als Beispiel für herabwürdigende Schmähkritik an, die nicht erlaubt sei. Nach Anzeigen gegen Böhmermann und Verantwortliche des ZDF ermittelt nun die Mainzer Staatsanwaltschaft. Die Bundesregierung prüft außerdem einen förmlichen Wunsch der Türkei nach einer Strafverfolgung Böhmermanns wegen der Beleidigung eines Staatsoberhaupts. Erdogan hat auch persönlich Anzeige gegen Böhmermann erstattet.

Der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, warnte derweil im »Kölner Stadt-Anzeiger« die Bundesregierung davor, die deutsche Justiz zu einer Strafverfolgung zu ermächtigen. »Sie würde damit nicht nur Jan Böhmermann, sondern gleichsam die Meinungs- und Kunstfreiheit an einen Autokraten und Despoten ausliefern, der bürgerliche Freiheiten im eigenen Land auf gröbste Weise missachtet.« Bertrams sieht Böhmermanns Beitrag durch die vom Grundgesetz garantierte Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt. Er räumte aber ein, dass diese Position »auf der Kippe« stehe. Es werde »mit Sicherheit« Richter geben, die Böhmermanns Text als strafbar einstuften.

In der Debatte um den Fall von Meinungsfreiheit hat der CDU-Politiker Ruprecht Polenz derweil dazu aufgerufen, die Wogen zu glätten. In einem Gespräch mit der »Neuen Osnabrücker Zeitung« sagte der ehemalige Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag: »Wir sollten die Angelegenheit möglichst niedrig hängen.« Ein gutes deutsch-türkisches Verhältnis sei wichtig und dürfe nicht von solch einer Kleinigkeit gestört werden. Polenz, der auch Vorsitzender des ZDF-Fernsehrates ist, sagte: »Das ist nicht mehr als eine kleine Episode, über die man schnell hinwegkommen sollte.« Die Affäre Böhmermann beeinträchtige nicht die seit 2005 laufenden Beitrittsverhandlungen der EU mit der Türkei, die fortgesetzt werden müssten. Polenz sagte: »Die Beratungen über das Kapitel 23 sollten endlich eröffnet werden, in denen es um Grundrechte und Meinungsfreiheit geht, die die Türkei einhalten muss.« Agenturen/nd

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