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Berliner Neutralitätsgesetz

 Seit elf Jahren gilt in Berlin ein weitgehendes Verbot religiöser Symbole in Teilen des Öffentlichen Dienstes. Der von SPD und PDS geführte Senat beschloss im März 2004 ein Neutralitätsgesetz für Beamte bei Gericht, im Justizvollzug, bei der Polizei sowie für Lehrer. 2005 trat es in Kraft. Ausgeschlossen ist im Öffentlichen Dienst nicht nur das Tragen des Kopftuchs, sondern auch der jüdischen K...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1008615.berliner-neutralitaetsgesetz.html

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