Berliner Neutralitätsgesetz

  • Lesedauer: 1 Min.

 Seit elf Jahren gilt in Berlin ein weitgehendes Verbot religiöser Symbole in Teilen des Öffentlichen Dienstes. Der von SPD und PDS geführte Senat beschloss im März 2004 ein Neutralitätsgesetz für Beamte bei Gericht, im Justizvollzug, bei der Polizei sowie für Lehrer. 2005 trat es in Kraft.

 Ausgeschlossen ist im Öffentlichen Dienst nicht nur das Tragen des Kopftuchs, sondern auch der jüdischen Kippa oder eines christlichen Kreuzes. Außerdem verbietet das Gesetz das Tragen von »auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücken«.

 Ausnahmen vom Verbot gibt es für Berufsschulen sowie für Lehrer, wenn sie Religions- und Weltanschauungsunterricht erteilen. Das ist in Berlin kein staatliches Unterrichtsfach, sondern wird in Verantwortung der jeweiligen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften unterrichtet. epd

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal