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Verunglimpfung des Präsidenten bleibt strafbar

Berlin. Die öffentliche Verunglimpfung des Bundespräsidenten soll auch künftig mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden können. Regierungssprecher Steffen Seibert erklärte am Montag in Berlin, eine Streichung des entsprechenden Paragrafen 90 des Strafgesetzbuches sei nicht geplant. Den Paragrafen 103 zur Beleidigung ausländischer Staatschefs will die Bundesregierung dagegen abschaffen. Das hatt...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1009001.verunglimpfung-des-praesidenten-bleibt-strafbar.html

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