Verunglimpfung des Präsidenten bleibt strafbar

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Berlin. Die öffentliche Verunglimpfung des Bundespräsidenten soll auch künftig mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden können. Regierungssprecher Steffen Seibert erklärte am Montag in Berlin, eine Streichung des entsprechenden Paragrafen 90 des Strafgesetzbuches sei nicht geplant. Den Paragrafen 103 zur Beleidigung ausländischer Staatschefs will die Bundesregierung dagegen abschaffen. Das hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Freitag angekündigt, nachdem sie die deutsche Justiz ermächtigt hatte, gegen den Satiriker Jan Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan zu ermitteln. dpa/nd

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