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Falsche Angaben zur Größe
Mietvertragsaufhebung
Falsche Maklerangaben zur Wohnfläche: Solange der Vermieter hierzu selbst keine Zusagen macht, kann der Vertrag nicht wegen Täuschung angefochten und rückgängig gemacht werden.
Ein Mieter weigerte sich, seine Miete zu zahlen. Er fühlte sich getäuscht - und zwar von der Maklerin, die ihm die Wohnung vermittelt hatte. Die Frau habe ihm gegenüber falsche Angaben zur Wohnfläche gemacht. Er erklärte deshalb die Anfechtung des Mietvertrags. Der Vermieter wollte die falschen Angaben der Maklerin nicht gegen sich gelten lassen. Die Wohnfläche war im Inserat korrekt angegeben wor...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1009123.falsche-angaben-zur-groesse.html
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