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Eigentümer darf beim Nachmieter gewisse Forderungen erheben

Mietrecht

Häufig entlässt ein Wohnungseigentümer den Mieter nur dann aus dessen laufendem Vertrag, wenn dieser einen Nachmieter anbieten kann. Das ist für alle Seiten eine angenehme Lösung.

Allerdings kann der Eigentümer nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS darauf bestehen, dass er schon frühzeitig umfassende Informationen über die Person des möglichen Nachmieters erhält.Der Fall: Der Mieter eines Hauses - mit anfänglich knapp 1500 Euro monatlicher Miete - wollte nach etwa zwei Jahren aus einem längerfristigen Vertrag aussteigen. Der Eigentümer erklärte sich be...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1009127.eigentuemer-darf-beim-nachmieter-gewisse-forderungen-erheben.html

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