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Voll auf die Ohren
Karlsruher Richter erklären Teile des BKA-Gesetzes für verfassungswidrig
Berlin. Seit 2009 hat das Bundeskriminalamt (BKA) weitreichende Befugnisse, die eine bessere Terrorabwehr ermöglichen sollen. Die sind jedoch in großen Teilen verfassungswidrig, entschied am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht. Bis Ende 2018 muss der Gesetzgeber daher nachbessern. Bis dahin gilt das BKA-Gesetz eingeschränkt. Dank Bundestags-Mehrheitsvotum dürfen die BKA-Ermittler Wohnungen ...
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