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Voll auf die Ohren

Karlsruher Richter erklären 
Teile des BKA-Gesetzes für 
verfassungswidrig

Berlin. Seit 2009 hat das Bundeskriminalamt (BKA) weitreichende Befugnisse, die eine bessere Terrorabwehr ermöglichen sollen. Die sind jedoch in großen Teilen verfassungswidrig, entschied am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht. Bis Ende 2018 muss der Gesetzgeber daher nachbessern. Bis dahin gilt das BKA-Gesetz eingeschränkt. Dank Bundestags-Mehrheitsvotum dürfen die BKA-Ermittler Wohnungen ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1009375.voll-auf-die-ohren.html

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