Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

78-Jähriger muss nicht mehr für Ex-Frau arbeiten

Nachehelicher Unterhalt

Der Bauingenieur war schon fast 69 Jahre alt, als er sich 2005 von seiner Frau scheiden ließ. Doch danach gab es erhebliche Probleme und viel Streit über den nachehelichen Unterhalt.

Beim Notar hatte das Paar den Grundbesitz aufgeteilt und nachehelichen Unterhalt für die Frau vereinbart: 1000 Euro monatlich. Acht Jahre später beantragte der Mann beim Amtsgericht, die notarielle Vereinbarung zu ändern: Er könne nicht mehr so viel arbeiten und deshalb den Unterhalt für seine Ex-Frau nicht mehr aufbringen.Beim zuständigen Amtsgericht blitzte der Mann ab, doch das Oberlandesgerich...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1009861.jaehriger-muss-nicht-mehr-fuer-ex-frau-arbeiten.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.