78-Jähriger muss nicht mehr für Ex-Frau arbeiten

Nachehelicher Unterhalt

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Der Bauingenieur war schon fast 69 Jahre alt, als er sich 2005 von seiner Frau scheiden ließ. Doch danach gab es erhebliche Probleme und viel Streit über den nachehelichen Unterhalt.

Beim Notar hatte das Paar den Grundbesitz aufgeteilt und nachehelichen Unterhalt für die Frau vereinbart: 1000 Euro monatlich. Acht Jahre später beantragte der Mann beim Amtsgericht, die notarielle Vereinbarung zu ändern: Er könne nicht mehr so viel arbeiten und deshalb den Unterhalt für seine Ex-Frau nicht mehr aufbringen.

Beim zuständigen Amtsgericht blitzte der Mann ab, doch das Oberlandesgericht Koblenz gab ihm mit Urteil vom 18. Juni 2014 (Az. 9 UF 34/14) Recht.

Da sich die finanziellen Verhältnisse des Mannes wesentlich geändert hätten, entfalle sozusagen die Geschäftsgrundlage für den notariellen Vertrag von 2005. Für den Bauingenieur sei es nicht länger zumutbar, die geringen Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit für den Unterhalt der Ex-Frau einzusetzen.

2005 seien die Eheleute übereinstimmend davon ausgegangen, dass der Ehemann weiterhin arbeiten werde, obwohl er damals bereits die gesetzliche Altersgrenze überschritten hatte. Daraus sei aber kein Anspruch der Ehefrau darauf abzuleiten, dass das auf unabsehbare Zeit so bleibe.

Mit 78 Jahren sei der Mann physisch und geistig nicht mehr so belastbar, das wirke sich naturgemäß auf den Umfang der Erwerbstätigkeit aus. Dazu komme die schwierige finanzielle Lage: Der Bauingenieur verfüge nur über eine Altersrente von 473 Euro. Er könne daher mit seinen geringfügigen Einkünften, die vermutlich mit fortschreitendem Alter weiter sinken dürften, nur noch knapp seinen eigenen Lebensunterhalt sichern. OnlineUrteile.de

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