Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Kein Schadenersatz für Zahnfüllung mit Amalgam

Urteil

Das Oberlandesgericht Hamm wies eine Schadenersatzklage wegen möglicher gesundheitlicher Folgen durch Amalgam-Zahnfüllungen ab.

Die Verwendung von Amalgam bei Zahnfüllungen sei grundsätzlich unbedenklich, heißt es in dem am 4. April 2016 veröffentlichten Urteil (Az. 26 U 16/15) des Oberlandesgerichts Hamm.Laut Gutachten eines medizinischen Sachverständigen werde die Oberfläche der Silberamalgamen beim Kontakt mit Speichel mit einem Niederschlag überzogen, der weitere elektrochemische Reaktionen verhindere, hieß es zur Begr...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1009873.kein-schadenersatz-fuer-zahnfuellung-mit-amalgam.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.