Patienten holen vor OP öfter Zweitmeinung ein
Düsseldorf. Die Kommunen sollen einem Zeitungsbericht zufolge ab dem kommenden Jahr die Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen übernehmen. Nach dem Gesetzentwurf zum dritten Pflegestärkungsgesetz, aus dem die in Düsseldorf erscheinende »Rheinische Post« zitiert, sollen ab dem 1. Januar die Kommunen die Initiative für neue Pflegestützpunkte ergreifen. Bislang werden die Beratungsstellen von den Kranken- und Pflegekassen eingerichtet. Die Finanzierung sollen nach dem Gesetzentwurf zu jeweils einem Drittel Kommunen oder Länder, Krankenkassen und Pflegekassen tragen. Ziel der Reform sei eine »Beratung aus einer Hand«, damit Pflegebedürftige möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung bleiben könnten. Dazu soll Pflegebedürftigen auch die Einstellung von Haushaltshilfen erleichtert werden, die die Pflegekassen mitfinanzieren. Mit 50 Millionen Euro sollen laut Gesetzentwurf Büroräume für solche Unterstützungsangebote finanziert werden. Das Gesetz soll dem Bericht zufolge Anfang 2017 in Kraft treten. epd/nd
Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.
Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen
Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.