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DGB zieht im Streit um Mai-Kundgebung vor OLG
Schwerin. Der Streit um Kundgebungsplätze am 1. Mai in Schwerin liegt nun vor dem Oberverwaltungsgericht (OLG) in Greifswald. Wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag sagte, ist eine entsprechende Beschwerde des Deutschen Gewerkschaftsbunds eingegangen. Hintergrund des Streits ist, dass der DGB nach eigener Darstellung schon vor einem Jahr vorsorglich sechs zentrale Plätze für Mai-Kundgebungen »rese...
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