DGB zieht im Streit um Mai-Kundgebung vor OLG
Schwerin. Der Streit um Kundgebungsplätze am 1. Mai in Schwerin liegt nun vor dem Oberverwaltungsgericht (OLG) in Greifswald. Wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag sagte, ist eine entsprechende Beschwerde des Deutschen Gewerkschaftsbunds eingegangen. Hintergrund des Streits ist, dass der DGB nach eigener Darstellung schon vor einem Jahr vorsorglich sechs zentrale Plätze für Mai-Kundgebungen »reserviert« hatte. Ziel sei gewesen, rechtsgerichteten Gruppierungen keine Aufmarschgebiete in der Innenstadt zu gewähren. Die Stadt wies jedoch einen der sechs von ihm angemeldeten Kundgebungsplätze der NPD zu, worauf der DGB vor dem Verwaltungsgericht Schwerin klagte und verlor. Mit einer Entscheidung sei voraussichtlich am Freitag zu rechnen, sagte der Sprecher. dpa/nd
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.