DGB zieht im Streit um Mai-Kundgebung vor OLG

  • Lesedauer: 1 Min.

Schwerin. Der Streit um Kundgebungsplätze am 1. Mai in Schwerin liegt nun vor dem Oberverwaltungsgericht (OLG) in Greifswald. Wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag sagte, ist eine entsprechende Beschwerde des Deutschen Gewerkschaftsbunds eingegangen. Hintergrund des Streits ist, dass der DGB nach eigener Darstellung schon vor einem Jahr vorsorglich sechs zentrale Plätze für Mai-Kundgebungen »reserviert« hatte. Ziel sei gewesen, rechtsgerichteten Gruppierungen keine Aufmarschgebiete in der Innenstadt zu gewähren. Die Stadt wies jedoch einen der sechs von ihm angemeldeten Kundgebungsplätze der NPD zu, worauf der DGB vor dem Verwaltungsgericht Schwerin klagte und verlor. Mit einer Entscheidung sei voraussichtlich am Freitag zu rechnen, sagte der Sprecher. dpa/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal