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»Revolutionäre 1. Mai«-Demonstration darf nicht durch Myfest
Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts: Von Polizei vorgeschlagene Route diene der »Abwehr unmittelbarer Gefahren« / Demo-Bündnis: Rufen weiter zu Auftakt am Oranienplatz auf
Es drohe die Kollision beider Veranstaltungen - deshalb darf die 1. Mai-Demo leut Eilentscheidung weiterhin nicht durch das "MyFest ziehen. Das Demo-Bündni will diese Entscheidung nicht akzeptieren.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1010273.revolutionaere-mai-demonstration-darf-nicht-durch-myfest.html
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