»Revolutionäre 1. Mai«-Demonstration darf nicht durch Myfest

Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts: Von Polizei vorgeschlagene Route diene der »Abwehr unmittelbarer Gefahren« / Demo-Bündnis: Rufen weiter zu Auftakt am Oranienplatz auf

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Die »Revolutionäre 1. Mai«-Demonstration darf nach einer Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts nicht durch das Straßenfest in Kreuzberg ziehen. Die Organisatoren der linken Demo hatten die von der Polizei festgelegte Route außerhalb des Myfestes nicht akzeptiert und erlitten nun eine Niederlage vor Gericht. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, die Route diene der Abwehr unmittelbarer Gefahren, die bei einer Kollision beider Veranstaltung drohten. Die »Revolutionäre 1. Mai«- Demo sei nach den Erfahrungen der Vorjahre störanfällig, so habe es im letzten Jahr schon zu Beginn gewalttätige Aktionen wie Böller- oder Flaschenwürfe gegeben. Gegen den Beschluss kann jedoch noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Die Organisatoren wollen die Trennung von Demonstration und »MyFest« weiterhin nicht akzeptieren: »Wir werden unser Recht durchsetzen und rufen weiterhin zum Demonstrationsauftakt um 18 Uhr auf dem Oranienplatz auf«, sagte Marko Lorenz, ein Sprecher des des Bündnis der Revolutionären 1.Mai-Demo gegenüber »nd«.

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