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Umgang mit Kind kann auch zwangsweise durchgesetzt werden

Umgangsrecht

Der Umgang eines Kindes mit seinem Vater kann mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden.

Nach einem Beschluss des Amtsgerichts München vom 1. April 2016 darf etwa die Polizei die Wohnung einer alleinerziehenden Mutter aufbrechen, um dem Kind den Umgang mit seinem Vater zu ermöglichen.Im Rechtsstreit ging es um einen siebenjährigen Jungen, der bei seiner Mutter in München lebt. Nach einer vor dem Oberlandesgericht (OLG) München getroffenen Vereinbarung sollte das Kind alle zwei Wochen ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1010533.umgang-mit-kind-kann-auch-zwangsweise-durchgesetzt-werden.html

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