Klage gegen Makler wegen Besichtigungsgeld
Stuttgart. Ein Makler muss sich wegen eines möglichen Tricks bei der Vermittlung von Wohnungen vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Der Mieterverein Stuttgart klagte gegen den Immobilienvermittler, weil dieser von Wohnungssuchenden eine Besichtigungsgebühr von knapp 35 Euro verlangt hatte. Der Vorwurf des Mietervereins: Die Firma habe sich auf diesem Weg Maklergebühren, die seit Sommer 2015 vom Vermieter zu zahlen sind, von potenziellen Mietern »erschlichen«. Weil sich die Firma weigere, das zu unterlassen, habe der Verein Klage eingereicht. Seit dem 1. Juni 2015 gilt das sogenannte Bestellerprinzip bei Wohnungsmaklern. Der Makler bekommt sein Geld von demjenigen, der ihn beauftragt hat - meist der Vermieter. Der soll dann auch die Kosten tragen, die nicht an den Mieter weitergereicht werden dürfen. Der Stuttgarter Makler sagt, er habe in diesem Fall als Dienstleister für die Besichtigung agiert. dpa/nd
Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.
Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen
Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.