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Keine Verurteilung wegen sexueller Nötigung

  • Lesedauer: 1 Min.

Köln. Ein im Zusammenhang mit der Kölner Silvesternacht angeklagter Mann ist vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen worden. Das Kölner Amtsgericht sah am Freitag keine Beweise dafür, dass der 26-Jährige zu einer Gruppe gehört hatte, die eine Frau umzingelt, bedrängt und bestohlen haben soll. Das Opfer hatte den Algerier in der Verhandlung nicht wiedererkannt. Das Verfahren gegen ihn war der erste Fall, in dem ein Sexualdelikt aus der Silvesternacht angeklagt war. Bei dem Mann war das Handy der Frau gefunden worden. Das Mobiltelefon hab er von einem Bekannten gekauft, hatte der 26-Jährige erklärt. Das Gericht verurteilte ihn schließlich wegen Hehlerei und eines mitangeklagten Autoaufbruchs zu sechs Monaten Haft auf Bewährung. dpa/nd

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