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Kinder ohne gesondertes Recht auf Klärung ihrer Abstammung

DNA-Vaterschaftstest

Kinder können Männer, die sie für ihren leiblichen Vater halten, nicht zu einem Gentest zwingen. Die Klärung der Abstammung ist weiterhin nur innerhalb einer Familie gegenüber dem sogenannten rechtlichen Vater möglich.

Das geht aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 2016 (Az. 1 BvR 3309/13) hervor (nd berichtete). Damit scheiterte eine 65-jährige Frau, die ihren mutmaßlichen, mittlerweile 88 Jahre alten Vater zu einem DNA-Test zwingen wollte. Das Recht auf Kenntnis der Abstammung ist zwar vom Grundgesetz verbürgt. Die Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch von 2008 sieht dies jedoch nur zwisch...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1011245.kinder-ohne-gesondertes-recht-auf-klaerung-ihrer-abstammung.html

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