Treptow-Köpenick darf nicht gegen AfD werben
Ein Stadtbezirk darf vor Wahlen nicht gezielt auf eine AfD-kritische Veranstaltung hinweisen. Das entschied das Verwaltungsgericht am Dienstag. Das Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit werde verletzt, wenn Staatsorgane zugunsten oder zulasten einer politischen Partei auf den Wahlkampf einwirken, hieß es in der Begründung. Die Berliner AfD hatte gegen das Bezirksamt Treptow-Köpenick geklagt. Das Bezirksamt hatte am 28. April eine Pressemitteilung des »Zentrums für Demokratie« verbreitet. Dort wurde für eine Veranstaltung am 11. Mai geworben, in der es um die kritische Auseinandersetzung mit der AfD ging. Das Gericht wies den Bezirk per einstweiliger Verfügung an, die Mitteilung von seiner Webseite zu löschen. dpa/nd
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