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NSU: V-Mann Marschner bleibt abgeschirmt

Berlin. Das Oberlandesgericht im München lehnte am Mittwoch einen Beweisantrag von Nebenklageanwälten ab, der die Vernehmung des einstigen V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz Ralf Marschner (»Primus«) verlangt hat. Der Neonazi soll in seiner Baufirma unter anderem den untergetauchten mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Mundlos beschäftigt haben. Ähnliche Hinweise gibt es zu einem Arbeitsverh...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1011620.nsu-v-mann-marschner-bleibt-abgeschirmt.html

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