Besser als unter Schröder, schlechter als bei Kohl

Der Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium bringt für Zeitarbeiter kaum Verbesserungen

  • Marcus Meier
  • Lesedauer: 3 Min.
Wenig Licht, viel Schatten: Arbeitsministerin Nahles’ Gesetzentwurf zu Leiharbeit und Werkverträgen bleibt hinter den Sozialstandards der Kohl-Jahre zurück.

Die Gewerkschaft IG Metall und »ihr« Arbeitgeberverband Gesamtmetall freuten sich gestern unisono. Die LINKE-Bundestagsabgeordnete Jutta Krellmann hingegen zürnte: »Der dauerhafte Einsatz von Leiharbeit wird erlaubt und damit das Prinzip der Zwei-Klassenbelegschaften in den Betrieben zementiert.«

Der durch Unions-Einfluss verwässerte Gesetzentwurf zur Leiharbeit von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles weist in der Tat ein paar Licht- und viele Schattenseiten auf. Ein entscheidender Punkt ist die Überlassungshöchstdauer: Wie lange darf ein Leiharbeitnehmer an einen Betrieb verliehen werden? Schwarz-gelb hatte die Dauer zwischen 1985 und 1997 in mehreren Schritten von drei auf zwölf Monate erhöht. Rot-Grün legte 2002 direkt ein weiteres Jahr drauf und strich zudem Regulierungen. Die Folge: Binnen acht Jahren verdoppelte sich auch die Zahl der Leiharbeiter in Deutschland, stieg von 325 000 auf über 800 000.

Nun feiern SPD und Teile der Gewerkschaften es als Erfolg, wenn die Höchstdauer auf 18 Monate begrenzt wird. Doch damit wird die Schröder’sche Verschlimmerung des Kohl’schen Status quo ante nur zur Hälfte zurückgenommen: Statt von Schröders 24 wieder auf Kohls 12 Monate zurückzugehen, stoppt Nahles bei 18 Monaten. Eine Reduzierung auf null Monate durch ein Verbot der Leiharbeit, wie es die LINKE als Langfristperspektive fordert, zog die Sozialdemokratin erst gar nicht in Erwägung. Und es soll sogar noch Ausnahmen von der halbgaren Regel geben: Betriebsvereinbarungen zwischen Unternehmensspitze und Betriebsräten sollen »eine abweichende Höchstmenge« festlegen können.

Nahles sei »den Arbeitgeberinteressen weit entgegengekommen«, war am Mittwoch in einem Kommentar des »Handelsblattes« zu lesen. Es gebe »so viele Klauseln und Sonderregeln, dass die Arbeitgeber sehr gut mit dem Gesetz werden leben können«. Und das, obwohl es »für sie noch vor einigen Monaten so etwas wie der Leibhaftige in Paragrafenform war«.

Das ist nicht ganz falsch. Nahles verkauft es beispielsweise als Erfolg, nun das »Equal Pay«-Prinzip durchgesetzt zu haben. Das heißt konkret: Arbeiten Leiharbeiter neun Monate lang im selben Betrieb, müssen sie genauso gut bezahlt werden wie ihre regulär beschäftigten Kollegen. Das klingt sehr gut. Doch im Mittel dauern Beschäftigungsverhältnisse in der Leiharbeitsbranche nur drei Monate, rechnete das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) 2014 vor.

Nur gut ein Viertel der Leiharbeiter ist demgemäß länger als neun Monate im selben Betrieb beschäftigt und würde von der Nahles-Regelung profitieren. Gleichzeitig wird für die Unternehmen ein starker ökonomischer Anreiz geschaffen, sich kurz vor Ablauf der Neunmonatsfrist von diesen zeitweiligen Mitarbeitern zu trennen.

Die Leiharbeit boomt dank der rot-grünen Reformen unter Ex-Kanzler Gerhard Schröder (SPD) und Ex-Wirtschafts- sowie Arbeitsminister Wolfgang Clement (damals SPD). Schätzungen zufolge wird heute jede dritte Stelle, die von den staatlichen Arbeitsagenturen beworben wird, durch einen »Personaldienstleister« angeboten. Doch nicht nur die Menschen-Verleih-Firmen profitieren, sondern auch jene Betriebe, die die Menschen - oft übrigens hoch qualifizierte Facharbeiter und Akademiker - ausleihen.

Als »Vorteile« der Leiharbeit gelten ihnen laut den IAB-Forschern insbesondere »der Wegfall von Kündigungsfristen« und »die Vermeidung von arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses«. Ein weiterer »Vorteil« ist die »Einsparung von direkten Personalkosten«. Leiharbeiter verdienen demgemäß rund 15 bis 25 Prozent weniger als ihre regulär beschäftigten Kollegen.

Einer hingegen dürfte noch mehr profitieren: Wolfgang Clement wurde nach seiner aktiven Politikerzeit »Mr. Zeitarbeit« - er ist Aufsichtsrat einer Tochter des weltgrößten Zeitarbeitskonzerns Adecco und Chef eines »Adecco Institute«.

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