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Verfassungsschutz darf Die Freiheit beobachten

München. Die Rechtspartei Die Freiheit darf vom Verfassungsschutz beobachtet und im bayerischen Verfassungsschutzbericht erwähnt werden. Das hat in letzter Instanz das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Freiheit hatte gegen ihre Beobachtung und ihre Erwähnung im Verfassungsschutzbericht 2013 geklagt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschied im vergangenen Herbst, dass beides re...

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