Verfassungsschutz darf Die Freiheit beobachten

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München. Die Rechtspartei Die Freiheit darf vom Verfassungsschutz beobachtet und im bayerischen Verfassungsschutzbericht erwähnt werden. Das hat in letzter Instanz das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Freiheit hatte gegen ihre Beobachtung und ihre Erwähnung im Verfassungsschutzbericht 2013 geklagt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschied im vergangenen Herbst, dass beides rechtmäßig ist - und dass das Innenministerium der Partei »pauschal islamfeindliche Propaganda« vorwerfen darf. Der VGH ließ keine Revision zu, wogegen die Partei Beschwerde einlegte. Diese wies das Bundesverwaltungsgericht nun zurück. dpa/nd

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