1,7 Millionen weniger

Sachsen: Gelder aus Strafverfahren rückläufig

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Dresden. Aus Geldstrafen, -bußen und -auflagen sind 2015 in Sachsen rund 24,1 Millionen Euro in die Staatskasse geflossen oder an Vereine und Verbände gezahlt worden. Das waren rund 1,7 Millionen Euro weniger als im Jahr zuvor. Die von Staatsanwaltschaften und Gerichten erlöste Gesamtsumme lag nach Angaben des Justizministeriums in Dresden bei reichlich 40 Millionen Euro. Sie enthält jedoch auch Gerichtskosten, die nicht getrennt ermittelt werden, erklärte ein Sprecher.

Knapp drei Viertel der verhängten Geldauflagen von insgesamt 1,2 Millionen Euro wurden gemeinnützigen Einrichtungen landes- und bundesweit zugesprochen. Knapp 900 000 Euro gingen dort auch tatsächlich ein. »Viele können nicht bezahlen, etwa weil sie im Gefängnis sitzen, oder arbeiten es ab«, erläuterte der Ministeriumssprecher die Differenz.

Gerichtsverfahren können bei geringer Schuld gegen Geldauflage oder -buße eingestellt werden. Die Höhe des Betrages und den Empfänger legen die Staatsanwaltschaften oder zuständigen Richter fest. Der Angeklagte muss damit einverstanden sein, dann kommt er um ein Strafverfahren herum, erklärte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG). Dort wird alljährlich eine Liste gemeinnütziger Einrichtungen geführt, die Geld in Empfang nehmen dürfen. dpa/nd

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