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Oberlandesgericht weist Sylter Fluglärmklagen ab

Schleswig. Das Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig hat am Freitag die Lärmschutzklagen zweier Anwohner gegen den Flughafen Sylt zurückgewiesen. Die eingeforderte Obergrenze von 55 Dezibel würde derzeit eingehalten, sagte der Vorsitzende Richter zur Begründung. »2011/12 war ein Maximum an Bewegungen im Flugverkehr erreicht, inzwischen ist das Verkehrsaufkommen rückläufig«, sagte er. Zwei Anwohner ...

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