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Mindestlohn: Ausnahmen für Langzeitarbeitslose kaum genutzt

München. Die Möglichkeit, Langzeitarbeitslose vom Mindestlohn auszunehmen und ihnen für bis zu sechs Monate weniger als 8,50 Euro zu zahlen, wird kaum genutzt. Dies zeigen erstmals konkrete Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Danach haben die Arbeitsagenturen und Jobcenter von August 2015 bis April 2016 lediglich 1990 Bescheinigungen ausgestellt, die für die Nutzung dieser Sonderregelung erforder...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1011893.mindestlohn-ausnahmen-fuer-langzeitarbeitslose-kaum-genutzt.html

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