Mindestlohn: Ausnahmen für Langzeitarbeitslose kaum genutzt

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München. Die Möglichkeit, Langzeitarbeitslose vom Mindestlohn auszunehmen und ihnen für bis zu sechs Monate weniger als 8,50 Euro zu zahlen, wird kaum genutzt. Dies zeigen erstmals konkrete Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Danach haben die Arbeitsagenturen und Jobcenter von August 2015 bis April 2016 lediglich 1990 Bescheinigungen ausgestellt, die für die Nutzung dieser Sonderregelung erforderlich sind. Die Nürnberger Behörde bestätigte am Freitag einen entsprechenden Bericht der »Süddeutschen Zeitung«. Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, Brigitte Pothmer, forderte die Abschaffung der Sonderregel: Bei durchschnittlich 1,04 Millionen Langzeitarbeitslosen in Deutschland seien weniger als 0,3 Prozent der Zielgruppe betroffen. Die Sonderregel »hat sich als unwirksam erwiesen«. epd/nd

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